Rückrufaktion 01C5
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08.12.2018, 12:15
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 08.12.2018 12:16 von Nata.)
Beitrag #6
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RE: Rückrufaktion 01C5
Enteignen können die mich nicht, aber das KBA entzieht den entsprechenden Fahrzeugen die Zulassung... Und dann hätte ich zwar ein schönes, aber dennoch teures Modelauto M1:1 in der Garage stehen.
Mit der "Reparatur" hatte ich auch gelesen. Dennoch bezweifle ich, dass VW solch einen Aufwand betreiben wird, da überhaupt nicht bekannt ist, was quasi fehlerhaft ist. Es sind nicht alle Wagen mit Vorbesitzer VW betroffen, sondern die Prototypen, Messewagen und Testfahrzeuge, die vor Serienstart gefertigt wurden und nie hätten in den Verkauf gehen sollen, weil evtl. Bauteile verbaut wurden, die nicht der Serien entsprechen. |
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