ScIROCco Forum - Das erste Forum zum neuen VW Scirocco 3
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RE: Welche Funktionen kann man freischalten? - YyB - 04.06.2009 21:55

Komisch, bei mir war es von Anfang an drin gewesen.


RE: Welche Funktionen kann man freischalten? - headi - 05.06.2009 07:06

bei mir auchHeadbanger


RE: Welche Funktionen kann man freischalten? - P@blo - 05.06.2009 07:24

(04.06.2009 16:47)Borusse schrieb:  
(04.06.2009 16:28)YyB schrieb:  @Pablo

Wo wohnst du? Ein weißer wäre ein schöner Kontrast zu meinem schwarzen Fck Big Grin



Zu spät - ich hatte keine Lust mehr, bis Oktober zu warten und war ihn gestern Nacht mal besuchen. Habe mich dann in seiner Garage selbst beschenkt. Fck

EDIT: Könntest du mir dann deinen (Ex-)Fahrzeugbrief noch zukommen lassen? Danke! Big Grin

@YvB
Weißer? Dann warst du in der falschen Garage! Ugly

@ Borusse
Kann dir eine Kopie zukommen lassen! Will ja noch ein kleines Andenken haben! ^^ Big Grin


RE: Welche Funktionen kann man freischalten? - Cyruz - 15.06.2009 20:39

(27.04.2009 19:13)white_sciroccoDSG schrieb:  Übrigens ist es auch verboten den Piepston fürs Anschnallen zu deaktivieren.

Es ist Teil der Betriebserlaubnis und die erlischt genau genommen wenn es geändert wird.
Ist genau dasselbe, wie beim Umrüsten z.B. auf andere Felgen oder Fahrwerk.

Mittlerweile ist der Gurtwarner auch Bestandteil der Bewertung für die NCAP Crashtests Big Grin
(29.05.2009 07:24)IROC schrieb:  das müsste doch über die "kaltstartdiagnose" realisierbar sein. 'nen sinn machts aber nicht wirklich, oder? Tongue

Der Passat CC mit dem 300 PS Motor hat das - es sieht einfach genial aus --> Das Monster checkt sich kurz bevor es zum Leben erwacht Wink


RE: Welche Funktionen kann man freischalten? - WeiZn - 16.06.2009 17:19

(15.06.2009 20:39)Cyruz schrieb:  Es ist Teil der Betriebserlaubnis und die erlischt genau genommen wenn es geändert wird.
Ist genau dasselbe, wie beim Umrüsten z.B. auf andere Felgen oder Fahrwerk.

Ich weiß dass das jezt off topic ist aber interessieren würds mich trotzdem --- inwiefern erlischt die Betriebserlaubnis wenn neue Felgen aufgezogen werden???? Das hab ich nämlich vor und würde schon gerne dadurch keinen groben Fehler begehen! Die Garantie wird mir dadurch schon erhalten, oder??


RE: Welche Funktionen kann man freischalten? - Whicco-R - 16.06.2009 18:26

Die Garantie bleibt erhalten und für die Felgen brauchst du eine TüV Abnahme soweit ich weiß!


RE: Welche Funktionen kann man freischalten? - Tommy - 16.06.2009 18:39

Hallo kann mir einer sagen wie man die Nebel scheinerfer auf tagesfahrlicht programmiert??
war beim freundlichen aber der hat es nicht wirklich hinbekommen
muss aber nächste woche eh nochmal hin wenn ich es ihm dann erklären könnte dann kann er das gleich mitmachen Smile
also mit dem V.A.G gerät??
könnte mir da einer weiter helfen??


RE: Welche Funktionen kann man freischalten? - Cyruz - 16.06.2009 18:48

(16.06.2009 17:19)WeiZn schrieb:  
(15.06.2009 20:39)Cyruz schrieb:  Es ist Teil der Betriebserlaubnis und die erlischt genau genommen wenn es geändert wird.
Ist genau dasselbe, wie beim Umrüsten z.B. auf andere Felgen oder Fahrwerk.

Ich weiß dass das jezt off topic ist aber interessieren würds mich trotzdem --- inwiefern erlischt die Betriebserlaubnis wenn neue Felgen aufgezogen werden???? Das hab ich nämlich vor und würde schon gerne dadurch keinen groben Fehler begehen! Die Garantie wird mir dadurch schon erhalten, oder??

Das Fahrzeug hat in dem Zustand wie es das Werk verlässt, eine Betriebserlaubnis für D erhalten, d.h. anmelden, fahren, gut ist.

Wenn nun was geändert wird, fällt dies nicht in den Umfang, in dem die Betriebserlaubnis für dieses Fahrzeug gilt.

Im Falle von anderen Felgen gibt es nun mehrere Möglichkeiten, um nach der Umrüstung wieder eine Betriebserlaubnis zu bekommen (Wiedererlangung der Betriebserlaubnis oder so nennen die das auf dem Amt): Entweder du hast ne ABE, dann musst du gar nichts machen. Oder du hast ein Gutachten, welches die einwandfreie Verwendbarkeit bzw. die eingeschränkte Verwendbarkeit (z.B. nur bei umgelegten Bördelkanten/gezogenen Radläufen etc.) bestätigt, d.h. die Felgen wurden mal von ner Prüfstelle (z.B. TÜV) getestet und es wird bestätigt, das es auf dem jeweiligen Auto passt. Dann muss noch ne Abnahme beim Sachverständigen speziell auf deinem Auto erfolgen (z.B. Änderungsabnahme bei der DEKRA), wo die Betriebsfähigkeit bestätigt wird. Meistens ist es noch erforderlich, die Fahrzeugpapapiere sofort zu korrigieren oder es reicht aus wenn es bei der nächsten Gelegenheit gemacht wird (z.B. Halterwechsel).
Die dritte Möglichkeit ist, du hast ein Festigkeitsgutachten oder einen Prüfbericht, dann kann dir die Felgen nur der TÜV mit ner Einzelabnahme abnehmen und anschliessend müssen die Papiere korrigiert werden, damit die Betriebserlaubnis wieder wirksam ist.

Soweit mal zum ganzen rechtlichen Hintergrund.
Da habens die Jungs in Frankreich oder Amerika einfacher Wink

Ich würd mir da keine Gedanken machen, wenn du Felgen hast, die auf dein Fahrzeug dürfen, ist es ein klacks, die Betriebserlaubnis zu "behalten", das sind heutzutage "Standardsituationen" *g*


Mit der Garantie haben andere Felgen in diesem Fall nichts zu tun - es kann lediglich sein, dass bei Problemen mit dem Fahrwerk dir Garantieleistungen eingeschränkt werden, auf Grund anderer Rad-/Reifenkombination. Aber ich denke das ist in der Praxis eher unwahrscheinlich.


RE: Welche Funktionen kann man freischalten? - WeiZn - 16.06.2009 18:57

Super - danke für deine ausführliche Antwort!


RE: Welche Funktionen kann man freischalten? - YyB - 16.06.2009 19:24

(16.06.2009 18:39)Tommy schrieb:  Hallo kann mir einer sagen wie man die Nebel scheinerfer auf tagesfahrlicht programmiert??
war beim freundlichen aber der hat es nicht wirklich hinbekommen
muss aber nächste woche eh nochmal hin wenn ich es ihm dann erklären könnte dann kann er das gleich mitmachen Smile
also mit dem V.A.G gerät??
könnte mir da einer weiter helfen??

Steuergerät 9 auswählen..

Byte 00 Bit 4 Tagfahrlicht (Nordamerika) aktiv

nur bei gelöster Handbremse.