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RE: Codierungen über VCDS - forcen - 23.11.2009 12:18

Danke nochmals an Uwe / Boschinger
wenn ich bzw. meine frau jetzt auf die bremse treten, sehen hinter uns alle nur noch ROT Big Grin


RE: Codierungen über VCDS - Charger - 23.11.2009 12:37

(23.11.2009 12:18)forcen schrieb:  Danke nochmals an Uwe / Boschinger
wenn ich bzw. meine frau jetzt auf die bremse treten, sehen hinter uns alle nur noch ROT Big Grin

ROT???? was soll denn sonst leuchten? oder was wurde denn jetzt programmiert?


RE: Codierungen über VCDS - forcen - 23.11.2009 14:00

beide nebelschlussleuchten laufen mit bremslicht, somit sind die ruecklichter beim bremsen komplett ausgeleuchtet
was ne rote wand


RE: Codierungen über VCDS - friesenfrank - 23.11.2009 15:15

(23.11.2009 14:00)forcen schrieb:  beide nebelschlussleuchten laufen mit bremslicht, somit sind die ruecklichter beim bremsen komplett ausgeleuchtet
was ne rote wand

Im Ernst jetzt? Huh


RE: Codierungen über VCDS - VWcoupe200 - 23.11.2009 17:00

die warnblinker kann man auch noch mit reinproggen Wink
notbremse oder wie auch immer die funktion heisst!

am geilsten finde ich persönlich den großen bremsassistenten Wink


RE: Codierungen über VCDS - boschinger - 23.11.2009 23:07

(23.11.2009 15:15)friesenfrank schrieb:  
(23.11.2009 14:00)forcen schrieb:  beide nebelschlussleuchten laufen mit bremslicht, somit sind die ruecklichter beim bremsen komplett ausgeleuchtet
was ne rote wand

Im Ernst jetzt? Huh

Ja, geht bis Modelljahr 2009 :

STG 9 Byte 21 Bit 4 = Ausgang : Nebelschlussleuchten als Bremslicht Wink

Leider lassen sich nicht beide Nebelschlussleuchten so aktivieren, dass beide leuchten wenn die Nebelschlussleuchte "gezogen" wird. Dodgy


RE: Codierungen über VCDS - friesenfrank - 24.11.2009 06:44

Prima, dann ist ja der nächste Schritt zum Zirkuspony getan.

Neben Eigenbau-Xenon für Arme, nicht zugelassenen Leuchtmitteln und anderen grenzwertigen Spielereien ja wohl anscheinend mittlerweile Pflicht um hier mitreden zu können.

Ich kann da echt nur mit dem Kopf schütteln. Schon mal ausprobiert wie das ist hinter so einer Kiste im Stadtverkehr herzufahren und permanent nur rotes Licht zu sehen?


RE: Codierungen über VCDS - Gedankenpolizist - 24.11.2009 07:14

(24.11.2009 06:44)friesenfrank schrieb:  Prima, dann ist ja der nächste Schritt zum Zirkuspony getan.

Neben Eigenbau-Xenon für Arme, nicht zugelassenen Leuchtmitteln und anderen grenzwertigen Spielereien ja wohl anscheinend mittlerweile Pflicht um hier mitreden zu können.

Ich kann da echt nur mit dem Kopf schütteln. Schon mal ausprobiert wie das ist hinter so einer Kiste im Stadtverkehr herzufahren und permanent nur rotes Licht zu sehen?

Pray 100% zustimm

Bei solchen sinnlosen Spielereien wird es mein Anwalt schwer haben, wenn ich mal durch so eine Blenderei 'ne Kracke baue, dem anderen 'ne Teilschuld zuzuweisen.


RE: Codierungen über VCDS - Alex2501 - 24.11.2009 07:47

Frage, was machst jetzt wenn du innerorts zu schnell fährst und die Polizei hinter dir ist? Bremsen und denen ein Beispiel von falscher Beleuchtung und Verkehrsblendung zeigen oder lieber mit erhöhter Geschwindigkeit weiterfahren?

Wenn man vorne ein Xenon drin hat, blendet es nachts den gegenverkehr nur für 1 Sekunde, bis man vorbeigefahren ist. Ist hell, setzt aber auch vorraus dass was falsches eingestellt wurde. Wenn man aber hinter nem Kirmesbetreiber wie dir herfährt wird man die ganze Zeit von der Nebelschlussleuchte geblendet. D.h. wenn du mal n längeres Bermsmanöver einlegst sieht man nur noch farbige Punkt. Und ganz ehrlich, ich würd dir dann fast mit Fleiß reinfahren, weil so günstig bekommt man ne neue Frontstoßstange nie.

Nicht umsonst wird die Nutzung der Nebelschlussleuchte nur bei stark eingeschränketer Sicht gestattet.

Fazit, Nebelschlussleuchten als Bremsleuchten ist Fahrlässig, Verstoß gegen STVO, STVZO und eine Gefährdung des Straßenverkehrs.


RE: Codierungen über VCDS - blackriver - 24.11.2009 08:04

Gemäß deutscher Straßenverkehrsordnung (StVO) § 17 Abs. 3 dürfen Nebelschlussleuchten nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt. Die Sichtbehinderung darf nicht durch Regen oder Schneefall verursacht sein.

In § 3 der StVO gibt es zusätzlich folgende Bestimmung zur Höchstgeschwindigkeit bei Nebel: wenn die Sichtweite durch Nebel bedingt weniger als 50 m beträgt (die gleiche Voraussetzung wie für die Benutzung der Nebelschlussleuchte), dann darf die Geschwindigkeit max. 50 km/h betragen. Daher ist bei korrekter Benutzung der Nebelschlussleuchte maximal eine Geschwindigkeit von 50 km/h zulässig.

Quelle: Wikipedia

Also er fährt dann nur 50 km/h? Big Grin.