Info zur Werksgarantie bei Einbau von Originalzubehör
|
09.05.2010, 08:39
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 09.05.2010 08:45 von Sven_aus_N.)
Beitrag #14
|
|||
|
|||
RE: Info zu Werksgarantie bei Enbau von Originalzubehör
Originalzitat der VW-Zubehoer Hotline:
selbstverständlich Artikel von uns, der Volkswagen Zubehör GmbH, durch die Volkswagen AG freigegeben und mit einer Allgemeinen Betriebserlaubnis ausgestattet. Wenn nachgrüstete Teile sich nachteilig auf die Langlebigkeit oder die Sicherheit des Fahrzeugs auswirken würden, gäbe es diese Freigabe nicht. Die volle Werksgarantie bleibt allerdings nur dann bestehen,wenn es sich um Original Volkswagen Zubehör handelt, daß von einem autorisierten Volkswagen-Partner eingebaut wird. Der eine schreit Hüh, der andere Hott... ich heb mir mal die für mich als Kunde günstigsten Aussagen auf ;-) Sven ![]() Hauben-Dachdekor und Einstiegsleisten by http://www.fineart.de / Gimmicks by CTU & HG-Motorsport, noch besser als die Urzeitkrebse aus dem Yps-Heft ![]() |
|||