Werkstatt entsorgte Heckschürze
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17.02.2013, 20:20
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 17.02.2013 20:45 von trexer.)
Beitrag #16
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RE: Werkstatt entsorgte Heckschürze
Moadl hat absolut recht, es hängt vom Vertrag ab bei Kaskoschäden. Anders ist es bei Haftpflichtschäden, hier regelt § 249 BGB das die Beschädigung (in Geld) zu ersetzten ist. Das heißt das die Versicherung die neue Stoßstange zahlt hat nichts damit zu tun das die alte Stoßstange Eigentum des Besitzers bleibt. Die Versicherung kann nur einen Restwert abziehen. Nirgendwo steht im Gesetzt das die alten Teile den Besitzer wechseln... Was anders gilt nur bei Kasko-Veträgen.
Hatte selbst einen Vollkasko-Totalschaden und hab die Auto-überreste dann selbst für 300-400€ mehr verkauft. In meiner Versicherung stand nämlich nur das sie mir einen Pflichkäufer für die Reste suchen, ich aber auch selber verkaufen kann und sie dann die Summe des Pflichkäufers abziehen. Wie gesagt großer Unterschied Kasko - Haftpflicht! ![]() |
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