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Sammelthread Bremsanlage aufwerten - andere Scheiben und Beläge, große Anlagen
02.12.2012, 18:55
Beitrag #340
RE: Zufriedenheit mit TT-RS Bremse
Zitat:Hallo Leute!
So ganz gehe ich mit dem Geschrieben hier nicht d'accord ...

Die Bremsanlage besteht nicht nur aus der Radbremse und ist im Übrigen falls so am R verbaut auch nicht ohne weitere Gutachten auf Basis des Serienstandes RS3 legal im R eintragbar. Wenn es doch geschieht, sind es illegale Gefälligkeitsgutachten die heutzutage schneller wieder kassiert werden als Ihr pinklen könnt ...

Es fehlt in jedem Fall der 25,4er HBZ, der erstens obligatorisch für den Einbau ist und der zweitens nicht in den Bremskraftverstärker passt. Der ist also auch noch zu wechseln. In jedem Golf R ist ein 23,81er HBZ verbaut und der ist defintiv zu KLEIN! Alleine schon, wenn man sich die effektiven Kolbenflächen des Brembo-4-Kolben-Festsattels des TT-RS/RS3 mal genauer ansieht, dann wird man feststellen, dass der Brembo mit seinen 40er und 44er Kolben eine effekt. Gesamtfläche von 5554 mm² ergibt, wobei der Serienfaustsattel mit dem 57er Kolben bei 5103 mm² liegt. Also ist das hydraulische Volumen alleine schon einmal 9% größer als bei der Serie R und das geht mit dem 23,81er technisch nicht ansatzweise gut. Deswegen hat Audi das ja auch geändert, die machen als kostengetriebener Großserienhersteller bezüglich teurerer Sonderlösungen nichts, wenn es nicht wirklich technische Gründe dafür gäbe. Da könnt Ihr Euch drauf verlassen ...

Wenn also TT-RS/RS3-Bremse am R mit Eintragung auf Serienbasis, dann auf jeden Fall mit dem 25,4er HBZ und dem passenden BKV! Der Rest bezüglich der Radbremsen ist ok!

Eine Möglichkeit gibt es noch, nämlich dass jemand die TT-RS/RS3-VA-Radbremse am R mit einem Mustergutachten auch mit dem 23,81er HBZ hat prüfen lassen und es so legalisiert hat. Diese technische Brot-und-Butter-Lösung kann aber nur als lächerlich bezeichnet werden, erfüllt sie doch vielleicht die seit 25 Jahren nicht mehr marktbestimmenden gesetzlichen Anforderungen nach der ECE-R13 was nicht wirklich schwierig ist bei den Scheibendimensionen aber ist in technischem Sinne keinesfalls empfehlenswert.

Definitiv erhöht sich bei dieser Lösung der Pedalweg deutlich und auch die Kennlinie der Pedalkraft ist massiv dahin. Weiterhin gibt es in der ECE-R13 Anforderungen bezüglich Pedalkräften und -wegen bei Ausfall eines Bremskreises oder der Unterstützung zum Beispiel. Da macht sich der 23,81er auch äußerst schlecht.

Technisch muss ein 25,4er sein. Die Begründung versteht nach obriger Erklärung hoffentlich jeder.

Ich weiß, jetzt tut es wieder weh weil es dann alles zu teuer wird wenn noch 580 Euro für HBZ und BKV draufkommen aber Ihr könnt Euch wohl sicher denken, dass es weder den Gesetzgeber noch die Technik interessiert, ob man nun das Geld ausgeben will oder nicht.

Hydraulisch größere Sättel als die 57er Seriensättel an kleinen HBZs wie dem 22,22er oder dem 23,81er (der 22,22er ist nicht im R verbaut sondern in Standard-Gölfen mit kleiner Bremse ...) macht technisch keinen Sinn und findet man übrigens NIRGENDWO im Konzern in Serie. Nicht einmal die alten Audi A6 4A/4B mit der HP2-Bremse oder den 8-Kolben-Brembos haben derart kleine HBZs, alle die 25,4er ...

Übrigens: Im RS5 ist sogar einer mit 26,99 mm Durchmesser verbaut. Warum blos nur, wenn es auch mit einem 23,81er ginge ...

@mane/GR-10:
Schade, dass Du als professioneller Händler fachlich falsche und teilweise unsinnige Aussagen tätigst, die Bremse wäre so unter Verwendung nur der TT-RS/RS3-VA-Bremse so vom TÜV eingetragen nur um eine Bremse mehr zu verkaufen ... Das ist insoweit wirklich bedauerlich als dass der Umstand mit dem HBZ von Dir nirgendwo erwähnt wird obwohl Du es besser wissen müsstest.

Und selbst gesetz den Fall, Du hast es so wie von Dir beschrieben muster- oder gar sogar teilebegutachten lassen, ist die Lösung mit dem 23,81er HBZ aus oben genannten Gründen unterirdisch ...

Im Weiteren ist auch ganz klar von der Verwendung gerne genommener R8- oder A6-4B-Teile abzuraten. Keinesfalls ist sowas wie 8-Kolben-Festsättel oder der 6-Kolben-Monoblock der neueren größeren Audis ohne Muster- oder Teilegutachten legal eintragbar und beides kostet mehrere tausend Euro weil da nämlich die ECE-R13 nachgefahren wird. Und zwar komplett. Da ich das schon durchhabe, weiß ich, wovon ich spreche ...

Wenn es unkritisch ohne weitere Gutachten sein soll, muss ein Serienstand her. Und der geht nicht ohne den 25,4er HBZ nebst passendem BKV.

Zitat:Je nach Gewicht und Leistung haben Fahrzeuge der PQ35 Plattform ab Einführung Golf VI / Octavia FL größer ca. 140PS den ATE Hauptbremszylinder mit 23.81mm Kolbendurchmesser. Das scheint mit der Einführung des ESP mk60ec1 einher gegangen zu sein. Als BKV kommt ein 10" T52, ebenfalls von ATE zum Einsatz. Die verbaute Bremse an der Vorderachse wird über eine Codierung im Bremsensteuergerät gelöst (FS III 54 15" (PR-1ZF/1ZM/1ZC), FN III 54 15"/16" (PR-1ZE/1LJ/1ZP/1ZD/1LL), FRNG 57 17" (PR-1LK).

Man kann also festhalten: baut man nen 6er Golf oder Octavia FL auf die R Bremse um, hat man keinen Trouble und muss nur die Codierung entsprechend anpassen. Das restliche System ESP, BKV, HBZ kann bestehen bleiben.

Zitat:Das ist schon mal sehr beruhigend für alle, die einen G6 GTI oder FL-RS haben. :thumpup:
Aber damit ist auch klar, dass die meisten Umbauten von bspw. Golf V GTI, wie es sie ja im G5-GTI-
Forum reihenweise gegeben hat, etwas überambitioniert gewesen sind.



Also, wenn man RS3/TT-RS-Bremsen oder die meisten Aftermarket-Bremsen an einem Modell
mit 23,81 mm HBZ einbaut bekommt man verlängerte Pedalwege und ein weicheres Pedalgefühl.

Bei den Gölfen sowie RS3/TT-RS ist es so:

- 22,22 mm (Mk.V GTI)
- 23,81 mm (Mk.V R32, Mk.VI GTI, Golf R)
- 25,40 mm (RS3 + TT-RS)

Wie das bei den Sciroccos aussieht müsste man ermitteln, der R hat aber bestimmt den 23,81.

Dummerweise passt der 25,40 mm HBZ nicht an den BKV der kleinen Modelle.

Übrigens interessant, dass VW vom 22,22 mm HBZ des G5 GTI beim G6 GTI auf 23,81 mm ge-
gangen ist, den schon der R32 hatte. Der Golf VI GTI ist damit besser für eine Umrüstung auf
die R-Bremse geeignet.

Grundsätzlich sollte aber jeder vor einem Umbau auf eine größere Bremse unbedingt vorher
ermitteln welche wirksamen Kolbenflächen der Sattel hat. Wenn der Anbieter diese nicht nennen
kann oder will wäre ich sehr vorsichtig.

Gruß, Holger Fahne

[Bild: 13179662vm.jpg]

„Wenn ich die Menschen gefragt hätte, was sie wollen, hätten sie gesagt: schnellere Pferde.“

Henry Ford
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