ScIROCco Forum - Das erste Forum zum neuen VW Scirocco 3

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Die Kinder können da nur minimal was dafür, in dem Haus fehlt es leider an Erziehung - wenn ich den Kindern nicht sage, dass sie zB ihren Krempel nicht in der Zufahrt von anderen Leuten rumliegen lassen dürfen, können die das auch nicht wissen und dementsprechend gucken die einen dann an, wenn man was sagt. Die dürfen das so machen, wie sie wollen, aber es hört eben auf, wenn es um anderleut Blech und Eigentum geht. Und den Stress und Ärger hab jetzt ich und nicht sie. Und ich fahr eben nicht nen alten Golf 3, der am leisen Durchrosten ist - die hat da gut reden mit "das Blech kann man ja schweißen"
Ich versteh immer net warum versucht wird solche Schäden zu vertuschen.
Zum Glück hab ich Nachbarn die nicht so sind. Letztes Jahr haben die Kinder mit Ihren Matchbox Autos auf meinem Auto gespielt. Die Nachbarin kam gleich zu mir und hat schon mit den Versicherungsdaten gewedelt von Ihrer Haftpflicht. Lackieren lassen und gut ist.... Dafür hat man doch die Versicherung. Haftpflicht sollte jeder haben.. nicht nur fürs Auto sondern überhaupt.
Das Problem ist, dass die Versicherungen da nicht so begeistert sind, wenn´s an´s zahlen geht. Und wenn es schlecht läuft und die Versicherung nicht alles zahlt, müssen die Schädiger die Differenz selbst zahlen - wozu verständlicher Weise nun auch keiner Bock hat.
verständlicherweise kein Bock?Huh Na höhr mal, also wenn ich auch nur mit der Tür eine kleine Macke aus versehen in ein neben mir stehendes Auto kratze, dann warte ich einen Moment und wenn keiner kommt, hefte ich unter Zeugen meine Telefonnummer da dran. Habe ich schon dreimal so gemacht, hat aber keiner zurückgerufen...OK, die Entscheidung liegt dann bei dem Fahrzeughalter und so sollte es auch sein....und NICHT beim Verursacher, je nachdem, wie viel "Bock" der gerade hat!!!
Ich glaub, du hast meine Antwort irgendwie falsch verstanden.

Mir gings einfach darum: die versuchen zu vertuschen, weil´s wie immer um das liebe Geld geht und sich da jeder selbst der nächste ist. Dass das ne Schweinerei ist, steht ja wohl außer Diskussion!
Jungs, ich glaube ich muß hier mal wieder etwas zum Thema Versicherung sagen. In diesem Fall zur Privathaftpflichtversicherung.

Wann leistet eine solche Versicherung?
Immer dann, wenn ich einem anderen einen Schaden zugefügt habe und laut Gesetz (BGB) zum schadensersatz verpflichtet bin!

Bei Schäden die durch Kinder entstehen, bin ich nur dann haftbar zu machen, wenn ich die "Aufsichtspflicht" verletzt habe.
Und diese Aufsichtspflicht zu verletzen ist sogar sehr schwierig!
Ein Beispiel:
Die Kinden spielen in der Sandkiste vor dem Küchenfenster. Die Mutter ist beim abwaschen und hat ihre Kinder im Blick.
Plötzlich wirft eines der Kinder einen Stein aus der Sandkiste heraus über den Zaun und trifft dort das Auto des Nachbarn. Ups!
Wurde hier die Aufsichtspflicht verletzt? Sprich muss die Mutter für den entstanden schaden aufkommen?
NEIN! Keine Aufsichtspflichtverletzung!
Der Nachbar bleibt rein rechtlich betrachtet auf dem Schaden sitzen!
Ist zwar Scheiße aber so ist nunmal das Gesetz!

Allerdings gibt es auch Privathaftpflichtversicherungen die dennoch in so einem Schadensfall diesen Schaden regulieren obwohl rein rechtlich hier dies ja nicht erforderlich wäre.
Der Punkt lautet: "Schäden durch nicht deliktfähige Personen", also auch durch Kinder.
Hier entscheidet mein Kunde, ob wir um des lieben Friedens Willen regulieren den Schaden am Kfz des Nachbarn regulieren!

Kfz Versicherung ist nicht gleich Kfz Versicherung und Privathaftpflicht ist nicht gleich Privathaftpflicht. Es kommt immer auf den Umfang an.

Gruss, Niels
(29.03.2012 08:28)VV Viper schrieb: [ -> ]Ich glaub, du hast meine Antwort irgendwie falsch verstanden.

ich habe sie so falsch verstanden wie Du sie geschrieben hast. Aber egal: jetzt ist ja klar, dass wir das Gleiche meinen und denkenSmile

Was die Ausführungen von Wiesel anbelangt: so oder so ähnlich hatte ich mir das auch mal erklären lassen. Und so oder so ähnlich wird auch immer meine Antwort ausfallen: ich find´s zum Kotzen!Angry Nicht das, was die Versicherer daraus machen, sondern das, was unser lustiger Gesetzgeber sich da mal wieder für einen Scheiß zusammengeklatscht hat. Dass Kinder nicht strafmündig sind, sollte klar sein. Aber das die Eltern dann genauso nicht belangbar sind ist ein absolutes Unding. Das macht den Assies doch Türen und Tore für unkorrektes Arschlochverhalten auf...und ausgerechnet diese Assies haben meistens diese Arschlochkinder, die dann sogar die Legitimation der Eltern bekommen, zu tun, was sie wollen....ohne Reue und ohne Verantwortungsbewusstsein....und die wenigen ehrlichen und somit ehrbaren Eltern, die bereits von sich aus mit dem Versicherungsschein oder einem Kostenübernahmewillen um die Ecke kommen, zahlen doppelt drauf: sie zahlen und ihnen selber wird Schaden zugefügt, auf dem sie selber sitzen bleibenSad

Und diesen ewigen selbsternannten Freibrief habe ich auch satt: viele rechtfertigen doch die "Schuldflucht" mit "ja, da wird der Geschädigte doch ein richtiges Ding von machen und sich das ganze Auto auf unsere Kosten sanieren...aber nicht mir. Der kann zusehen, wie er an sein Geld kommt....". Meine Meinung dazu: absoluter Schwachsinn! Niemand kann sich über einen Schaden hinaus etwas "sanieren" lassen. Da kucken die Versicherer, wenn nicht sowieso ein Gutachter eingeschaltet wird, schon genau hin und wenn wegen Steinschlägen/Beulen am Kotflügel eine Rechnung von über 1.000 EUR eingereicht wird, dann kann da was nicht richtig seinWink Häufig ist es einfach nur Unwissenheit gepaart mit Kleingeistigkeit (von mir aus auch Dummheit), wenn z.B. nach einem Auffahrunfall auf der Stoßfängerverkleidung nur ein Kratzer sichtbar ist, aber eine Rechnung von 2.000 EUR entsteht, weil darunter alles mögliche geknautscht wurde. Viele verstehen nur was sie sehen und akzeptieren nur, was sie verstehenWink....und leiten daraus dann Lebensweisheiten ab, die sie sich von anderen auch noch bestätigen lassen.
Lach, ok, sorry für "falsches Schreiben" Fahne Evtl bin ich wohl einfach im Scirocco-Entzug und somit nicht mehr zum klaren Formulieren fähig Nixweiss

Scheine da echt nochmal Glück zu haben - Frau Mutter in besagtem Fall hat Klavierstunden gegeben - somit klarer Fall von Aufsichtspflichtverletzung.
@INeedNOS
ich bin ebenfalls deiner Meinung!

Hinzu kommt aber noch bei denen, die zwar dennoch ein unwohles Gefühl oder Unrechtsbewußtsein haben, weil Ihre Kinder etwas angestellt haben, dann aber nicht wissen, wie sie es der Privathaftpflichtversicherung melden.

Was ich damit sagen will ist, dass sie Angst haben etwas falsch zu machen und aus Unwissenheit auf die Frage nach der Aufsichtspflichtverletzung oftmals antworten oder noch schlimmer ohne Berater in die Schadensmeldung rein schreiben: "Nein, keine Aufsichtspflichtverletzung."
Dann ist für den Versicherer die Sache klar und wird im Sinne des Kunden den Schaden abwähren, da er nicht haftbar zu machen ist.

Ich hoffe ihr versteht was ich damit sagen will, das soll hier kein Aufruf zum Versicherungsbetrug sein, damit wir uns hier nicht falsch verstehen, aber einfach mal bei der Wahrheit bleiben, wenn ich denn die Aufsichtspflicht verletzt habe würde uns allen eine Menge Ärger ersparen!

Man sagt uns Deutschen ja nach wir wären "Kinderunfreundlich". Ich würde sagen: Nein, nicht Kinderunfreundlich, aber Elternunfreundlich, denn oftmals kriegen die nicht mal ihr eigenes Leben ohne Kinder auf die Reihe!

Traurig finde ich immer wieder was Kindern alles passieren muss. Für alles benötige ich eine Bescheinigung, eine Genehmigung usw., aber Kinder kann ich in die Welt setzen, ohne das auch nur ein Amt prüft, ob ich das überhaupt halbwegs geregelt bekomme!
Sorry, für die Entgleisung hat mit dem Thema eigentlich gar nichts zu tun!
Löschen!

Gruss, Niels
So Jungs, wünsch euch ein schönes Wochenende, ich hab jetzt Feierabend und fahr mit der Ersatzschleuder zum freundlichen... und hol meinen grünen Flitzer ENDLICH nach Hause Yahoo Yahoo Yahoo
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