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Neue Einstufung in der Versicherung nach Leistungsstigerung?
25.03.2011, 18:18
Beitrag #21
RE: Neue Einstufung in der Versicherung nach Leistungsstigerung?
Mir wäre das auch zu riskant. Wenn dann was passiert und es kommt raus, dann zahlst du dich dumm und dusselig!

Grüße
Iris
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25.03.2011, 20:28 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 25.03.2011 20:29 von VWcoupe200.)
Beitrag #22
RE: Neue Einstufung in der Versicherung nach Leistungsstigerung?
ganz wichtig ist auch, dass es eingetragen ist!!! Wink

b zugelassene Veränderungen an Fahrwerk, Triebwerk, Auspuff , Innenraum
oder Karosserie (Tuning), die der Steigerung der Motorleistung, des Mo-
tordrehmoments, der Veränderung des Fahrverhaltens dienen oder zu einer
Wertsteigerung des Fahrzeugs führen,

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25.03.2011, 20:39
Beitrag #23
RE: Neue Einstufung in der Versicherung nach Leistungsstigerung?
weis jemand, wie das mit der versicherung von vw ist?

klar, gewisse umbauten erkennt man sofort, aber ein einfaches tuning über obd kann man doch nicht so einfach nachweisen oder?
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28.03.2011, 14:31
Beitrag #24
RE: Neue Einstufung in der Versicherung nach Leistungsstigerung?
(24.03.2011 19:47)Vreed schrieb:  Ich stell mal die Frage:

Wer ist wo Versichert und bezahlt nichts drauf.

Und wo sind die Fahrer versichert die drauf bezahlen.



Provinzial Rheinland AG (Versichern aber auch das Saarland Wink )
Kostet NIX extra. Mehrwert des Fahrzeugs (z.B. Tuning) ist beitragsfrei bis 10.000€ versichert.

Go hard or go home!
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31.03.2011, 13:21
Beitrag #25
RE: Neue Einstufung in der Versicherung nach Leistungsstigerung?
doch das kann man anhand der motorstg. erkennen ob da was verändert wurde.

es gibt im motorsteuergerät einen sozusagen "wächter" der erkennt wie oft die software geflasht ( verändert ) wurde. Alle Veränderungen die man bei seinem Smile machen lässt hällt VW auch fest und man kann nachvollziehen was ein Serienupdate war oder halt nicht. Selbst wenn man nach einem Motorschaden die Seriensoftware wieder draufflasht hat das Stg. 2x weitergezählt. Wobei ich sagen muss, dass fast keiner auf den Zähler guckt. Viele Smile wissen noch nicht mal das es sowas gibt.

Für jede Zeit über 8.00 min setze ich auf der Nordschleife keinen Helm auf!
-Walter Röhrl-

Autofahren beginnt für mich dort, wo ich den Wagen mit dem Gaspedal statt dem Lenkrad steuere. Alles andere heißt nur die Arbeit machen.
-Walter Röhrl-
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19.04.2011, 14:05
Beitrag #26
RE: Neue Einstufung in der Versicherung nach Leistungsstigerung?
Habe das Thema Leistungssteigerung soeben auch mal bei meiner Versicherung angesprochen!

Bei 15% Leistungssteigerung steigt die Haftpflicht um 10%.
Das würde dann bei mir um die 25€ ausmachen.

Also kaum der Rede wert!

Fazit meines Versicherungsspezis: Lass tunen.... Big Grin

meinR
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24.06.2011, 14:47
Beitrag #27
RE: Neue Einstufung in der Versicherung nach Leistungsstigerung?
So, bin auch seit kurzem Besitzer eines (gebrauchten 2 Jahre alten) 200 PS Scirocco und bin nach den positiven Erfahrungsberichten hier im Forum auch am überlegen ein Chip-Tuning machen zu lassen. Hab eben mit meiner Autoversicherung gesprochen, dem BGV.

Sofern es keine "erhebliche" Leistungssteigerung ist, ändert sich erst mal nichts. Lediglich wenn ich das Tuning in der Kasko Versicherung mit drin haben will (Ersatz bei Schaden), dann kostet das 4 Euro pro angefangene 100 Euro. Also 20 Euro mehr im Jahr bei einem 500 Euro Tuning.

Bei einer "erheblichen" Leistungssteigerung müsste das Auto in eine neue Typenklasse eingestuft werden, es wird dann also teurer. Wobei das "erheblich" nicht eindeutig geregelt ist. Solange ich unterhalb des .:R liege, passt das aber, wurde mir gesagt.
Als Beispiel für eine Neueinstufung hat sie gemeint: Würde ich meinen alten 100 PS Fiesta auf die 200 Scirocco PS bringen, dann wäre das erheblich Smile

Jetzt muss ich mir nur noch überlegen ob ich soviel Geld für Tuning + TÜV ausgeben will...
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30.08.2012, 16:55
Beitrag #28
RE: Neue Einstufung in der Versicherung nach Leistungsstigerung?
(19.03.2011 16:54)VWcoupe200 schrieb:  Abhängig vom Gesamtneuwert mitversicherte Teile
A.2.1.3 Die nachfolgend unter a bis e aufgeführten Teile sind ohne Beitragszuschlag mit-
versichert, wenn sie im Fahrzeug fest eingebaut oder am Fahrzeug fest angebaut
sind:
• bei Pkw, Krafträdern und Fahrzeugen mit Versicherungskennzeichen bis zu
einem Gesamtneuwert der Teile von 5.000 Euro (brutto) und
• bei sonstigen Fahrzeugarten (z.B. Lkw, Zugmaschinen, Sonderfahrzeuge, An-
hänger, Au? ieger) bis zu einem Gesamtneuwert der Teile von 10.000 Euro
(brutto)

a Radio- und sonstige Audiosysteme, Video-, technische Kommunikations-
und Leitsysteme (z.B. fest eingebaute Navigationssysteme),

b zugelassene Veränderungen an Fahrwerk, Triebwerk, Auspu? , Innenraum
oder Karosserie (Tuning), die der Steigerung der Motorleistung, des Mo-
tordrehmoments, der Veränderung des Fahrverhaltens dienen oder zu einer
Wertsteigerung des Fahrzeugs führen,

c individuell für das Fahrzeug angefertigte Sonderlackierungen und -beschriftungen sowie besondere Ober? ächenbehandlungen,

d Beiwagen und Verkleidungen bei Krafträdern, Leichtkrafträdern, Kleinkrafträdern, Trikes, Quads und Fahrzeugen mit Versicherungskennzeichen,

e Spezialaufbauten (z.B. Kran-, Tank-, Silo-, Kühl- und Thermoaufbauten) und
Spezialeinrichtungen (z.B. für Werkstattwagen, Messfahrzeuge, Krankenwa-
gen).

Ist der Gesamtneuwert der unter a bis e aufgeführten Teile höher als die genannte Wertgrenze, ist der übersteigende Wert nur gegen Beitragszuschlag mitversichert.
Bis zur genannten Wertgrenze verzichten wir auf eine Kürzung der Entschädigung wegen Unterversicherung.


PUNKT b IST WICHTIG!!!

und weil ich einen "maklervertrag" habe, liegt bei mir die grenze bei 10 kEUR, nicht bei 5 kEUR

Leider nicht ganz richtig.
Die mitversicherung die hier angesprochen wird betrifft nur die Kaskoversicherung und besagt lediglich, dass bei einem Kaskoschaden auch die anfallenden Reparaturkosten für das Zubehör (bis zur Entschädigungsgrenze; je nach Versicherer unterschiedlich hoch) bezahlt werden.
Ein Beispiel wäre: Du hast einen Unfall und dein Motorsteuergerät wird dabei zerstört. Dann bezahlt die Versicherung auch das neue Chippen.

Vorraussetzung ist allerdings, dass der Versicherung das ZUGELASSENE Zubehör auch gemeldet ist.
Da man eine Leistungssteigerung auch im Fahrzeugschein eintragen lassen muss, muss man diese auch der Versicherung melden.

Ob, und in welchem Umfang dann ein Zuschlag auf den Versicherungsbeitrag fällig wird hängt ganz vom ermessen des Versicherers ab.
Bei meinem Versicherer gibt es z.B. einen 10%tigen Zuschlag, aber erst wenn die Leistungssteigerung 50% der Serienleistung übersteigt.
Sollte die Ausgangsleistung jedoch schon recht hoch sein, kann der Zuschlag in Einzelfällen auch schon früher genommen werden.

Aber ganz wichtig ist die Leistungssteigerung zu melden!!!
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30.08.2012, 17:13
Beitrag #29
RE: Neue Einstufung in der Versicherung nach Leistungsstigerung?
(25.03.2011 00:25)the bruce schrieb:  
(19.03.2011 16:28)schnellchen schrieb:  Moin Markus,

unsere Versicherung hat bei der Viper 25% aufgeschlagen. Es empfiehlt sich auf jeden Fall, die Versicherung zu informieren. Falls es zu einem Unfall kommen sollte, zahlt sie sonst nicht.

Steuern sind gleich geblieben.


Weißt du wie der VVD mit sowas umgeht?


Hi Holger,

meine beiden letzten New Beetle hatten ein ABT Steuergerät und waren beim VVD versichert.

Der Aufschlag bei der Haftpflicht war recht moderat, die VK blieb, wie sie war.
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31.08.2012, 12:23 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 31.08.2012 12:24 von INeedNOS.)
Beitrag #30
RE: Neue Einstufung in der Versicherung nach Leistungsstigerung?
(19.03.2011 16:37)VWcoupe200 schrieb:  versicherungsbedingungen lesen! Wink

bei meiner kfz versicherung ist beispielweise jegliches "zubehör" bis zu einem gesamtwert von 10.000 EUR mitversichert.
egal ob felgen, fahrwerk oder motor! angeben muss ich auch nichts, nur rechnungen etc aufbewahren!

hier geht´s nicht um Zubehör, sondern Leistungswerte, die die EInstufung durchaus beeinflussen, weil leistungsstärkere Autos auch automatisch als unfallgefährdeter eingestuft werden.

Mein damaliger Versicherer (Janitos) hat übrigens die Anfrage meinerseits bewertet, indem nachgesehen wurde, wie lange und mit wie vielen Fahrzeugen ich dort Kunde bin und als die drei (relativ unterhaltsteure) Autos entdeckten haben sie mir schriftlich bestätigt, dass es keinen Aufschlag gibt. Maßgeblich hat diese Entscheidung aber auch beeinflusst, dass ich seitdem ich bei diesem Verischerer Kunde bin, keinen Schadenfall hatte und bereits 30 Jahre alt war.

Scirocco 2,0 TSI ist verkauftFahne
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