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Auto aus Deutschland importieren
12.10.2011, 16:52
Beitrag #14
RE: Auto aus Deutschland importieren
Tut mir leid wenn das jetzt etwas "scharf" rüberkommt, aber diese Behauptung fällt eindeutig in die Kategorie "Halbwissen" und ist leider Schwachsinn.

Ich weiß nicht wo und vorallem WANN du diese Information aufgeschnappt hast, aber es ist wohl schon ein bisschen her. Die EU-Richtlinie 1999/37/EG über die Zulassungsdokumente für Fahrzeuge schreibt vor, dass die Mitgliedstaaten "ausländische" (und damit meine ich in erster Linie "innergemeinschaftlich") Zulassungen, ergo auch Kennzeichen, anzuerkennen haben. Soweit mal der Grundstein. Jetzt kann man natürlich völlig zu Recht behaupten, dass da noch eine gewisse Rechtsunsicherheit besteht, da ja Kurzzeitkennzeichen keine "vollständige" Zulassung sind, da meines Wissens kein §57a-Prüfprotokoll vorzuzeigen ist (in Deutschland heißt das meines Wissens HU & AU <-- Quelle: http://www.strassenverkehrsamt.de)
In der Tat gab es diese Rechtsunsicherheit auch in der Praxis. Da die Richtlinie 1999/37/EG den Fall der "dauerhaften Verbringung ins Ausland", sprich den Import/Export (je nach Blickwinkel) nicht abdeckt bzw. nicht explizit regelt, wurde von der EU eine "Erläuternde Mitteilung" ausgegeben, um genau dieses Problem rechtsgültig zu lösen. Diese erläuterende Mitteilung (insbesondere Punkt 4 bzw. 4.2) regelt eindeutig, dass man mit deutschen Kurzzeitkennzeichen in einem anderen Mitgliedsstaat unterwegs sein darf. Ich habe zu meinen Kurzzeitkennzeichen auch eine grüne Versicherungskarte vom Händler dazubekommen, woraus sich mit Logik allein schon ableiten lässt, dass deutsche Ämter durch Vorweisung einer nennen wir es mal "staatsübergreifenden Haftpflichtversicherung" der Nutzung außerhalb Deutschlands implizit zustimmen, denn ein Kennzeichen gilt als Versicherungsnachweis bzw. die Ausgabe des Kennzeichens als "Anerkennung" der Gültigkeit einer Versicherung.

Soweit mal dazu. Selbst wenn jetzt argumentiert wird, dass eine EU-Richtlinie von einem Staat nicht fristgerecht in nationales Recht umgesetzt wird und daher ungültig ist, gilt grundsätzlich mal "EU-Recht über nationalem Recht". Man kann diesen Staat dann sogar vor dem Europäischen Gerichtshof auf Schadenersatz klagen, wenn einem aus der Versäumnis der fristgerechten Umsetzung ein Schaden entstanden ist.
Und selbst wenn man das anzweifelt (was meiner Meinung nach dann schon recht absurd ist), gibt es im konkreten Fall Deutschland-Österreich schon seit ca. 1979 ein bilaterales Abkommen, dass Kennzeichen des anderen Landes anerkannt werden. Aus "anerkannt" lässt sich irgendwie auch schon ableiten, dass ein Versicherungsschutz anerkannt wird.

Um jetzt auf die Österreicher zurückzukommen, vor denen man seine Kontonummer hüten muss... sobald eine grüne Versicherungskarte vorweisbar ist, GILT die Versicherung in allen Ländern, die auf der Karte nicht durchgestrichen sind! (Und da sind einige "Exoten" dabei) "Fahren ohne Versicherungsschutz" ist somit eine eindeutig falsche Behauptung. Wenn ich die Person also kenne und leiden kann, hätte ich keine Bedenken meine Kontonummer dafür herzugeben, da man im Endeffekt nur als "Finanzintermediär" agiert. Es sei denn dein Beitrag war in der Hinsicht motiviert, dass du nicht-Deutschen den Zugang zum deutschen Gebrauchtwagenmarkt missgönnst, wovon ich nicht ausgehe bzw. dir keineswegs unterstellen will ;)

Einfachster Fall bleibt aber wohl weiterhin, den Händler um die Beschaffung der Kennzeichen zu bitten (inkl. grüner Versicherungskarte), was in der überwiegenden Mehrheit der Fälle wohl auch kein Problem darstellt, denn der will ja was verkaufen.

Ich hoffe damit sind alle Unklarheiten beseitigt.

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RE: Auto aus Deutschland importieren - BlueRocco - 12.10.2011 16:52



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