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Unfall... zwar nur Blechschader ABER!!!
21.06.2012, 19:09 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 21.06.2012 19:09 von Matze2310.)
Beitrag #41
RE: Unfall... zwar nur Blechschader ABER!!!
(21.06.2012 18:15)Shadow schrieb:  Hmm wegen so ner kleinen Sache geht ihr vor Gericht?

Ja, wenn sich der Schaden auf über 1000€ bewegt und der
Unfallverursacher behauptet er habe den schaden nicht verursacht.

Wie INeedNOS schon sagte man sollte sich von solchen Id..ten nicht verarschen lassen.
Wozu hat man auch eine Rechtschutzversicherung.
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21.06.2012, 19:42
Beitrag #42
RE: Unfall... zwar nur Blechschader ABER!!!
ich würde mal erst meiner versicherung die option versicherungsbtrug vorschlagen und prüfen lassen oder der bmw fahrer einen/mehrere unfälle verursacht hat bzw ob er als sein kotflügel ruiniert hat etwas gemeldet und versucht hat etwas zu ergattern und nichts bekommen hat, der noch besser: etwas bekommen hat und den schaden nicht repariert hat! letzteren falls kann ich mir sehr gut vorstellen dass der nichts bekommt und die versicherung alles tun wird um zu eritteln ob es vorsätzlich/eigenverschulden war.

viel glück!
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21.06.2012, 20:08 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 21.06.2012 20:11 von Shadow.)
Beitrag #43
RE: Unfall... zwar nur Blechschader ABER!!!
(21.06.2012 19:09)Matze2310 schrieb:  
(21.06.2012 18:15)Shadow schrieb:  Hmm wegen so ner kleinen Sache geht ihr vor Gericht?

Ja, wenn sich der Schaden auf über 1000€ bewegt und der
Unfallverursacher behauptet er habe den schaden nicht verursacht.

Wie INeedNOS schon sagte man sollte sich von solchen Id..ten nicht verarschen lassen.
Wozu hat man auch eine Rechtschutzversicherung.

Mhmm un wenn er verliert und die Kosten tragen muss? Ne Art Schlichtungssitzung hätte es da auch getan.
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22.06.2012, 08:15
Beitrag #44
RE: Unfall... zwar nur Blechschader ABER!!!
(21.06.2012 19:42)giannis-sheala schrieb:  ich würde mal erst meiner versicherung die option versicherungsbtrug vorschlagen und prüfen lassen oder der bmw fahrer einen/mehrere unfälle verursacht hat bzw ob er als sein kotflügel ruiniert hat etwas gemeldet und versucht hat etwas zu ergattern und nichts bekommen hat, der noch besser: etwas bekommen hat und den schaden nicht repariert hat! letzteren falls kann ich mir sehr gut vorstellen dass der nichts bekommt und die versicherung alles tun wird um zu eritteln ob es vorsätzlich/eigenverschulden war.

viel glück!

normalerweise braucht man das nicht vorzuschlagen,weil die Versicherungen da selber nachhakenWink Aber schaden tut´s auch nicht.

Scirocco 2,0 TSI ist verkauftFahne
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22.06.2012, 11:10 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 22.06.2012 11:13 von Matze2310.)
Beitrag #45
RE: Unfall... zwar nur Blechschader ABER!!!
Hatte der Versicherung den Unfall auch gemeldet gehabt, damit die bescheid wissen. Aber die haben mir geschrieben, dass keine Forderungen an sie gemacht worden sind.
somit hat der BMW Fahrer zumindestens keine Forderungen gegenüber meiner Verschicherung gestellt.

@ Shadow
ja sicher hätte es das auch getan, aber wenn er bei der Polizei eine Falschaussage macht, dann sollte man sich auch den Konsequenten bewusst sein.
Somit pgh würd ich sagen. Manche lernen nur auf solche Art und Weise.
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22.06.2012, 11:53
Beitrag #46
RE: Unfall... zwar nur Blechschader ABER!!!
Wenn der BMW Fahrer keine Forderungen gestellt hat, also keinen Haftpflichtschaden gemeldet hat ist das ja schon mal sehr gut. Somit erfolgt logischerweise auch keine Regulierung und damit auch keine Rückstufung im SFR für dich.

Aber wenn ein solcher "Geschädigter" Ansprüche gelten macht, sind wir Versicherer immer froh darüber, wenn unser VN (Versicherungsnehmer / Kunde) uns meldet, das das angeblich geschädigte Fahrzeug bereits Vorschäden aufwies.
In solchen Fällen schicken wir einen Gutachter, der dann feststellt, welcher Schaden neu bzw. alt ist. Und wenn ein solcher Kotflügel bereits "im Arsch" ist, kann ich zwar dagegen fahren, ich kann ihn aber nicht weiter kaputt machen. Defekt ist defekt! Keine zusätzliche Entschädigung. Hier würde der Versicherer auch einen Prozeß mit dem "angeblich Geschädigten" nicht scheuen.
Nur müssen sie im Vorfeld immer von euch auf solche Unstimmigkeiten hingewisen werden!
Und bevor die Frage kommt: Ja, sie können das eindeutig feststellen!
Die können im Extremfall noch ne ganze Menge mehr! Dank der heutigen Technik ist z.B. ein versuchter Versicherungsbetrug wirklich eindeutig zu belegen.

In jeder Haftpflichtversicherung, egal ob Privat oder Kfz steckt auch immer eine kleine Rechtschutzversicherung wenn ihr so wollt.
Eine Haftpflichtversicherung reguliert nicht nur einen Schaden, sie prüft erstmal die Schadenshöhe und überhöhte oder Foderungen ohne Haftungsanspruch werden abgelehnt und notfalls bis vors Gericht getragen.
Das kostet mich als Kunde keinen Cent!

Habe ich eigene Ansprüche gegen einen Schädiger so empfiehlt sich sehr oft die Inanspruchnahme einer Rechtschutzversicherung.
Denn Recht haben und Recht bekommen sind nunmal zweierlei. Ohne Rechtsbeistand steht man sehr oft dumm da. Und da statistisch gesehen jeder 2. eine RS hat ist es nur eine Frage der Zeit bis ich auf so jemanden stoße der nicht einsieht, das er die Schuld trägt.
Das ist leider an der Tagesordnung!

Und da die Frage hier von jemandem schon kam:
Nein, selbst wenn ich den Prozeß verlieren sollte, so trägt meine RS dennoch die Kosten! Das ist doch zumindestens ein beruhigendes Gefühl wie ich finde!

Gruss, Niels

27327 Schwarme- Scirocco 3- 2,0TDI Rising Blue
Schnell geradeaus fahren kann jeder. In der Kurve entscheidet sich ob Du fahren kannst! (Mein Vater: Motorradrennfahrer)
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22.06.2012, 11:57
Beitrag #47
RE: Unfall... zwar nur Blechschader ABER!!!
ja klar, wenn ich den Prozess gewinne brauche ich ja auch keine RSV. Die ist doch immer für den Fall, dass man verliert und dementsprechend die Kosten tragen muss oder wie jetzt?!

Scirocco 2,0 TSI ist verkauftFahne
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22.06.2012, 12:34
Beitrag #48
RE: Unfall... zwar nur Blechschader ABER!!!
(22.06.2012 11:53)Wiesel schrieb:  Aber wenn ein solcher "Geschädigter" Ansprüche gelten macht, sind wir Versicherer immer froh darüber, wenn unser VN (Versicherungsnehmer / Kunde) uns meldet, das das angeblich geschädigte Fahrzeug bereits Vorschäden aufwies.
In solchen Fällen schicken wir einen Gutachter, der dann feststellt, welcher Schaden neu bzw. alt ist. Und wenn ein solcher Kotflügel bereits "im Arsch" ist, kann ich zwar dagegen fahren, ich kann ihn aber nicht weiter kaputt machen. Defekt ist defekt! Keine zusätzliche Entschädigung.

Ja sowas ist doch mal echt gut zu wissen.
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12.07.2012, 08:51 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 12.07.2012 08:52 von Matze2310.)
Beitrag #49
RE: Unfall... zwar nur Blechschader ABER!!!
So leute jetzt heisst es daumen drücken dass alles gut geht Wink
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18.07.2012, 19:08
Beitrag #50
RE: Unfall... zwar nur Blechschader ABER!!!
(12.07.2012 08:51)Matze2310 schrieb:  So leute jetzt heisst es daumen drücken dass alles gut geht Wink

Wieso Daumen drücken? Was steht denn an bzw. stand an??

[Bild: 467519_5.png]

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