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Normale Version: Gewinde-Fahrwerk Fragen-Sammlung - Hersteller? Variante ? Härte? Komfort?
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Das wiederum kommt auf die Eintragung an.
Wenn das Maß Nabe / Bördelkante als maximale Tieferlegung eingetragen ist, dann ist alles was sich weiter oben abspielt ebenfalls ok.

Und auf welcher Grundlage sagst DU dass das nicht ok ist?
Wo ist Deine Begründung?


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Klar kommt es auf die Eintragung an, es ist aber schwierig einfach zu schreiben, ein hochschrauben sei eintragungsfrei!
Ich hatte ja nach deinem Quellen gefragt!

Nur als Beispiel:

Bei mir ist eingetragen: Fahrzeug Höhe Radmitte / Kante 330mm.

Jetzt mal ein Extremfall:

Ich hätte 10cm Tieferlegung eingetragen und finds jetzt lustig vorne -10cm und hinten Serienhöhe zu fahren. Na könnte da etwas evtl. Probleme machen?

Und auch im Normalfall: wenn eine bestimme Höhe eingetragen ist, ist die eben eingetragen. Im Schadensfall muss das nur die gegnerische Versicherung Wind bekommen und behaupten die unfallfolgen wären bei eingetragener Höhe geringer. Dann stehst du da...
Ist genau so richtig.
Habe mich mit mehreren TÜV Prüfern deswegen unterhalten.
Schraube meinen ja im Winter immer hoch.
Und ich muss eigentlich jedes mal die hohe neu eintragen lassen.
Ist nun mal so.
Ein Verstellbereich trägt niemand ein.
Stimmt so nicht.
Mein Prüfer hat von sich aus gesagt, dass er keine Höhe einträgt, damit ich im Verstellbereich des Gutachtens schrauben kann.
Das ist aber so nicht richtig.
Er MUSS ja auch eine Fahrzeughöhe eintragen.
Und da wird und darf auch nicht, eine variabler Höhe drin stehen.
Ich weiß es ist nicht logisch aber es ist so.
Habe mit mehreren TÜV und Dekra Prüfern gesprochen und alle sagen das gleiche.
(14.04.2014 06:42)vw_halter schrieb: [ -> ]Stimmt so nicht.
Mein Prüfer hat von sich aus gesagt, dass er keine Höhe einträgt, damit ich im Verstellbereich des Gutachtens schrauben kann.

Exakt das gleiche bei mir!

@Caveman8:
Klar kommt jetzt wieder die alte Geschichte von der Versicherung....
Der Kausalzusammenhang zwischen Schaden und Tieferlegung muss erstmal nachgewiesen werden...
Wenn du denkst, dass da die Versicherung in der Beweispflich ist...

Wie auch immer. Fakt ist:

Sofern kein Verstellbereich eingetragen ist, sondern eine fixe Höhe ist das Hochdrehen nicht eintragungsfrei!

Ich wollte mit der Frage nur verhindern, dass sich unwissende User auf eine generelle und damit falsche, Eintragungsfreiheit beim hochdrehen berufen.
Ich hab meinen auch gefragt - Verstellbereich gibbet nich. Immer fixe Höhe, sonst nochmal beim TÜV vorstellig werden...


MfG
Korrekt!!!
Höhe wird bei meinem TÜV fix eingetragen, hat er mir so gesagt, Verstellung in einer Range nicht möglich !!!!
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